Wer übernimmt die Kosten der Therapie?

Gesetzliche Krankenversicherungen

Grundsätzlich werden die psychotherapeutischen Sprechstunden sowie die Probatorischen Sitzungen von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten für eine längerfristige psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen erfordert hingegen ein Antragsverfahren. Nach Bewilligung wird direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.

Private Krankenversicherungen & Beihilfe

Von den meisten privaten Krankenversicherungen werden die Kosten von Psychotherapie und Diagnostik vollständig übernommen. Auch die Beihilfestellen erstatten die Kosten. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn bei ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle über die genauen Modalitäten zu informieren.

Selbstzahler

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Hier entfallen die Antragsformalitäten. Das Abrechnungshonorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).