Ablauf einer Psychotherapie

Oftmals nehmen Eltern Kontakt zu mir als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin auf, weil Sie sich um die gesunde Entwicklung Ihres Kindes sorgen.

Ab dem 15. Lebensjahr ist es ebenfalls möglich, dass Du selbst aktiv wirst und Dich an mich wendest. Auch ohne das Wissen und die Zustimmung der Eltern kann eine Psychotherapie aufgenommen werden.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Im ersten Schritt vereinbaren wir einen Termin zu einem Erstgespräch. In diesem kannst Du mich / können Sie mich als Therapeutin kennenzulernen und ein Gefühl für meine Arbeitsweise gewinnen. Durch die Schilderung des Anliegens kann ich mir einen ersten Eindruck verschaffen und eine Rückmeldung geben, ob eine ambulante Psychotherapie angebracht ist oder ob mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, schulpsychologische Beratungsstellen, Familienberatungsstellen oder Selbsthilfegruppen) womöglich besser geholfen werden kann.

Am Ende der Sprechstunde können - je nach Kapazität - weitere Termine für eine eingehendere Diagnostik vereinbart werden.

Zur ersten Sprechstunde bring bitte / bringen Sie bitte die Versichertenkarte mit. Eine Überweisung ist nicht nötig. Hilfreich sind weiterhin das gelbe U-Heft und ggf. Vorbefunde (z.B. Berichte von früheren Behandlungen/Klinikaufenthalten, Zeugnisse).

Probatorische Sitzungen

Die sogenannte „probatorische Phase“ dient in bis zu sechs Sitzungen der diagnostischen Einschätzung. Über das Gespräch, mittels Testverfahren und/oder über die Spielbeobachtung, gilt es die aktuelle Symptomatik besser zu verstehen und Behandlungsziele zu erarbeiten. Je nach Fragestellung (Einverständnis vorausgesetzt!) nehme ich Kontakt zu Kindergarten / Schule und Mitbehandler_innen auf. Nach Abschluss der Diagnostik besprechen wir, welche Behandlungsvorschläge ich machen kann.

Im Zuge des gegenseitigen Kennenlernens sollten Kind wie Eltern genau prüfen, ob Du dir / Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir als Therapeutin vorstellen können. Eine Psychotherapie ist eine sehr persönliche Therapieform. Da sollte „die Chemie“ auf jeden Fall stimmen.

Einleitung der Richtlinientherapie - Behandlungsphase

Entscheidest Du Dich / entscheiden Sie sich für eine Therapie, muss ein Antrag auf Übernahme der Kosten bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Hierbei unterstütze ich selbstverständlich.  Zuvor muss aber in jedem Fall eine Konsiliaruntersuchung (körperliche Abklärung) durch den Kinder-/Hausarzt erfolgen. Der Arzt bescheinigt, dass keine körperlichen Ursachen für die Symptomatik vorliegen.

Wird der Antrag auf Psychotherapie bewilligt, finden die therapeutischen Sitzungen in der Regel wöchentlich à 50 Minuten statt. Die begleitenden Eltern-/Bezugspersonengespräche vereinbaren wir ca. einmal im Monat (1:4).

Datenschutz und Schweigepflicht

Die gesamte psychotherapeutische Behandlung unterliegt dem Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht.

Inhalte aus den Gesprächen mit den Kindern und Jugendlichen sowie mit den Eltern sind vertraulich und eine wechselseitige Weitergabe oder gegenüber Dritten erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung oder bei Gefährdung.

Ablauf einer Psychotherapie

Oftmals nehmen Eltern Kontakt zu mir als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin auf, weil Sie sich um die gesunde Entwicklung Ihres Kindes sorgen.

Ab dem 15. Lebensjahr ist es ebenfalls möglich, dass Du selbst aktiv wirst und Dich an mich wendest. Auch ohne das Wissen und die Zustimmung der Eltern kann eine Psychotherapie aufgenommen werden.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Im ersten Schritt vereinbaren wir einen Termin zu einem Erstgespräch. In diesem kannst Du mich / können Sie mich als Therapeutin kennenzulernen und ein Gefühl für meine Arbeitsweise gewinnen. Durch die Schilderung des Anliegens kann ich mir einen ersten Eindruck verschaffen und eine Rückmeldung geben, ob eine ambulante Psychotherapie angebracht ist oder ob mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, schulpsychologische Beratungsstellen, Familienberatungsstellen oder Selbsthilfegruppen) womöglich besser geholfen werden kann.

Am Ende der Sprechstunde können - je nach Kapazität - weitere Termine für eine eingehendere Diagnostik vereinbart werden.

Zur ersten Sprechstunde bring bitte / bringen Sie bitte die Versichertenkarte mit. Eine Überweisung ist nicht nötig. Hilfreich sind weiterhin das gelbe U-Heft und ggf. Vorbefunde (z.B. Berichte von früheren Behandlungen/Klinikaufenthalten, Zeugnisse).

Probatorische Sitzungen

Die sogenannte „probatorische Phase“ dient in bis zu sechs Sitzungen der diagnostischen Einschätzung. Über das Gespräch, mittels Testverfahren und/oder über die Spielbeobachtung, gilt es die aktuelle Symptomatik besser zu verstehen und Behandlungsziele zu erarbeiten. Je nach Fragestellung (Einverständnis vorausgesetzt!) nehme ich Kontakt zu Kindergarten / Schule und Mitbehandler_innen auf. Nach Abschluss der Diagnostik besprechen wir, welche Behandlungsvorschläge ich machen kann.

Im Zuge des gegenseitigen Kennenlernens sollten Kind wie Eltern genau prüfen, ob Du dir / Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir als Therapeutin vorstellen können. Eine Psychotherapie ist eine sehr persönliche Therapieform. Da sollte „die Chemie“ auf jeden Fall stimmen.

Einleitung der Richtlinientherapie - Behandlungsphase

Entscheidest Du Dich / entscheiden Sie sich für eine Therapie, muss ein Antrag auf Übernahme der Kosten bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Hierbei unterstütze ich selbstverständlich.  Zuvor muss aber in jedem Fall eine Konsiliaruntersuchung (körperliche Abklärung) durch den Kinder-/Hausarzt erfolgen. Der Arzt bescheinigt, dass keine körperlichen Ursachen für die Symptomatik vorliegen.

Wird der Antrag auf Psychotherapie bewilligt, finden die therapeutischen Sitzungen in der Regel wöchentlich à 50 Minuten statt. Die begleitenden Eltern-/Bezugspersonengespräche vereinbaren wir ca. einmal im Monat (1:4).

Datenschutz und Schweigepflicht

Die gesamte psychotherapeutische Behandlung unterliegt dem Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht.

Inhalte aus den Gesprächen mit den Kindern und Jugendlichen sowie mit den Eltern sind vertraulich und eine wechselseitige Weitergabe oder gegenüber Dritten erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung oder bei Gefährdung.

Ablauf einer Psychotherapie

Oftmals nehmen Eltern Kontakt zu mir als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin auf, weil Sie sich um die gesunde Entwicklung Ihres Kindes sorgen.

Ab dem 15. Lebensjahr ist es ebenfalls möglich, dass Du selbst aktiv wirst und Dich an mich wendest. Auch ohne das Wissen und die Zustimmung der Eltern kann eine Psychotherapie aufgenommen werden.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Im ersten Schritt vereinbaren wir einen Termin zu einem Erstgespräch. In diesem kannst Du mich / können Sie mich als Therapeutin kennenzulernen und ein Gefühl für meine Arbeitsweise gewinnen. Durch die Schilderung des Anliegens kann ich mir einen ersten Eindruck verschaffen und eine Rückmeldung geben, ob eine ambulante Psychotherapie angebracht ist oder ob mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten (z.B. Präventionsangebote, schulpsychologische Beratungsstellen, Familienberatungsstellen oder Selbsthilfegruppen) womöglich besser geholfen werden kann.

Am Ende der Sprechstunde können - je nach Kapazität - weitere Termine für eine eingehendere Diagnostik vereinbart werden.

Zur ersten Sprechstunde bring bitte / bringen Sie bitte die Versichertenkarte mit. Eine Überweisung ist nicht nötig. Hilfreich sind weiterhin das gelbe U-Heft und ggf. Vorbefunde (z.B. Berichte von früheren Behandlungen/Klinikaufenthalten, Zeugnisse).

Probatorische Sitzungen

Die sogenannte „probatorische Phase“ dient in bis zu sechs Sitzungen der diagnostischen Einschätzung. Über das Gespräch, mittels Testverfahren und/oder über die Spielbeobachtung, gilt es die aktuelle Symptomatik besser zu verstehen und Behandlungsziele zu erarbeiten. Je nach Fragestellung (Einverständnis vorausgesetzt!) nehme ich Kontakt zu Kindergarten / Schule und Mitbehandler_innen auf. Nach Abschluss der Diagnostik besprechen wir, welche Behandlungsvorschläge ich machen kann.

Im Zuge des gegenseitigen Kennenlernens sollten Kind wie Eltern genau prüfen, ob Du dir / Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir als Therapeutin vorstellen können. Eine Psychotherapie ist eine sehr persönliche Therapieform. Da sollte „die Chemie“ auf jeden Fall stimmen.

Einleitung der Richtlinientherapie - Behandlungsphase

Entscheidest Du Dich / entscheiden Sie sich für eine Therapie, muss ein Antrag auf Übernahme der Kosten bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt werden. Hierbei unterstütze ich selbstverständlich.  Zuvor muss aber in jedem Fall eine Konsiliaruntersuchung (körperliche Abklärung) durch den Kinder-/Hausarzt erfolgen. Der Arzt bescheinigt, dass keine körperlichen Ursachen für die Symptomatik vorliegen.

Wird der Antrag auf Psychotherapie bewilligt, finden die therapeutischen Sitzungen in der Regel wöchentlich à 50 Minuten statt. Die begleitenden Eltern-/Bezugspersonengespräche vereinbaren wir ca. einmal im Monat (1:4).

Datenschutz und Schweigepflicht

Die gesamte psychotherapeutische Behandlung unterliegt dem Datenschutz und der ärztlichen Schweigepflicht.

Inhalte aus den Gesprächen mit den Kindern und Jugendlichen sowie mit den Eltern sind vertraulich und eine wechselseitige Weitergabe oder gegenüber Dritten erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung oder bei Gefährdung.

Denk nicht daran, wieviel zu tun ist, welche Schwierigkeiten zu bewältigen sind oder welches Ziel erreicht werden soll, sondern widme dich gewissenhaft der kleinen Aufgabe, die gerade ansteht, und lass das für heute genügen.

Sir Willam Osler